Das Thurgauer Wappen geht zurück auf die Wappen der Grafen von Kyburg, die einst die Grafenrechte im Thurgau innehatten: Zwei goldene Löwen auf schwarzem Grund. Ihre Rechtsnachfolger, die Grafen von Habsburg, änderten die Farben in Rot und Gold. Auch die Eidgenossen führten nach 1460 das Wappen der Landgrafschaft wie bisher.
Im Jahre 1803 übernahm die Regierungskommission die beiden springenden Löwen ins neue Wappen. Die Farbe des Wappens bestimmte sie aber nicht, nur die Kantonsfarben Weiss und Hellgrün, die Farben der neuen Freiheit. So wurden die goldenen Kyburger Löwen auf einen grünweissen Grund gesetzt, und die Thurgauer erhielten ein bis heute gültiges Kantonswappen, das allen wohlvertraut und lieb geworden ist, das aber den alten Regeln der Wappenkunde (Heraldik) widerspricht, die festlegen, es dürfe nie Gold auf silbernen (das heisst weissen) Grund kommen. Einen Vorschlag des Historischen Vereins des Kantons Thurgau im Jahre 1948, das Wappen zu verbessern, hat der Grosse Rat mehrheitlich abgelehnt.
Im ältesten, heute noch gültigen Regierungsbeschluss vom 13. April 1803 werden Farbe, Wappen und Siegel des Kantons Thurgau festgesetzt:
| § 1 | Die Farben des Kantons Thurgau sind Weiss und Grün. |
| § 2 | Das Wappen ist schräg geteilt von Weiss und Grün mit je einem schreitenden gelben Löwen. Die Fahne enthält das Wappenbild. |
| § 3 | Das Siegel des Kantons enthält das in § 2 beschriebene Wappen. |
| § 4 | Die Stempel der kantonalen Behörden und Ämter enthalten deren offizielle Bezeichnung und das in § 2 beschriebene Wappen. |
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